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Ab 2020 neuer Service im Bahnhof

20. 12. 2019

Pritzwalk. Seit Jahresbeginn können die Bürgerinnen und Bürger nicht nur aus Pritzwalk, sondern auch aus den umliegenden Kommunen die Angebote in den neuen Büros im Pritzwalker Bahnhof nutzen. Nicht nur das Ordnungsamt der Stadt, sondern auch eine neue Nebenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Prignitz bieten ihre Dienste in neuen Räumen an.


Der Kreistag hatte im Mai einer entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt zugestimmt. Sie wurde am 1. Januar wirksam und wurde zunächst für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. Das Besondere: Die Zulassungsstelle wird an fünf Tagen in der Woche Sprechzeiten anbieten.


Da es sich bei dem Angebot in Pritzwalk um eine Nebenstelle der KfZ-Zulassungsstelle handelt, können nicht alle Leistungen angeboten werden, informierte Sabine Kadasch, Leiterin des Amtes für Verwaltungssteuerung und Bürgerservice. „Das regelt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis.“ So dürfen die Mitarbeiterinnen zum Beispiel keine eidesstattliche Versicherung abnehmen, um etwa den Verlust des Fahrzeugbriefes zu melden. „Das geht nur, wenn Bürger mit einer bereits notariell beglaubigten Versicherung an Eides statt kommt.“


Für die Zulassungsstelle wurde im vergangenen Jahr das einstige Bistro im Bahnhof umgebaut. Vier Arbeitsplätze sind in dem modernen Großraumbüro entstanden – für die Nebenstelle der Zulassungsstelle, für das Ordnungsamt und für das Gewerbeamt. 

 

Folgende Leistungen bietet nur die
KfZ-Zulassungsstelle in Perleberg an:

 

  • die Zuteilung roter Kennzeichen etwa für KfZ-Händler oder Oldtimer
  • die Neuzulassung von Fahrzeugen, die direkt aus anderen Staaten eingeführt wurden (Direktimporte)
  • die Ausstellung von Ersatzpapieren bei Verlust oder unbekanntem Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Abs. 4 FZV (Importe und Fahrzeuge, Anhänger und andere, die länger als sieben Jahre außer Betrieb sind)
  • die Ausstellung der Zulassungsbescheidungung  Teil II ohne Zulassung (Blankobrief)
  • die Zulassung eines Fahrzeuges, das in Deutschland nicht registriert ist
  • die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 13 EG-FGV (Betriebserlaubnis für Bauteile und technische Ausstattung)
  • die Abgabe der Versicherung an Eides statt zum Verlust des Fahrzeugbriefes

 

Geöffnet sind Zulassungsstelle, Ordnungs- und Gewerbeamt montags von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr, mittwochs von 9 bs 12 und 13 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 11 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Terminvereinbarungen unter 03395/40 10 19 36  und -37 (Zulassungsstelle) und 40 10 19 35 (Ordnungsamt) und -38 (Gewerbeamt) möglich. Beate Vogel