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Verkaufsoffene Sonntage sollten jetzt beantragt werden

26. 07. 2019

Pritzwalk. Die Stadtverordnetenversammlung Pritzwalk beschließt im Herbst die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr 2020. Das Fachgebiet Bürgerbüro bittet deshalb Händler und Gewerbetreibende, jetzt die entsprechenden Anträge dazu zu stellen.

 

Hintergrund: Verkaufsstellen dürfen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse wie Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen und aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste sowie Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag im Kalenderjahr von 13 bis 20 Uhr öffnen.

 

Nicht mehr als zwei Sonntage

Ausgenommen davon sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht für die zusätzlichen Öffnungszeiten freigegeben werden.

 

Alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Pritzwalk werden daher gebeten, bis zum 30. September 2019 Anträge auf Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer beziehungsweise regionaler Ereignisse für das Jahr 2020 bei der Stadtverwaltung Pritzwalk, FG Bürgerbüro, zu stellen.

 

Die Anträge können per Fax (03395/76 08 11 87), per E-Mail (k.garlin@pritzwalk.de) oder per Post (Stadt Pritzwalk, FG Bürgerbüro, Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk) eingereicht werden. bat