Eltern sollen Kinder zur Einschulung anmelden

11. 01. 2019

Pritzwalk. Zur diesjährigen Einschulung gibt die Stadtverwaltung Pritzwalk als Schulträger der zwei Grundschulen Herbert-Quandt-Schule und Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule folgende Hinweise: Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen von den Eltern für das Schuljahr 2019/2020 zur Einschulung angemeldet werden. Das gilt für Mädchen und Jungen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren wurden. Kinder, die für das Schuljahr 2018/2019 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

 

Vorzeitige Einschulung auf Antrag

Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig eingeschult werden, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, bei der Einschulung also fünf Jahre alt sind. Das ist möglich, wenn die Schulreife bescheinigt wurde. Dafür ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Prignitz zuständig. Die Schulreife muss dann von der Schulleitung festgestellt werden.

 

Schuluntersuchungen in Kitas oder mit Termin

Schuluntersuchungen werden in den Kindertagesstätten oder im Gesundheitsamt, Havelberger Straße 30 in Pritzwalk, Tel. 03395/30 06 24, nach Terminvereinbarung vorgenommen.

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Mitbringen müssen die Eltern das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes.

 

Sprachstand muss festgestellt worden sein

Zudem ist es erforderlich, die Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung per Bescheinigung nachzuweisen. Sofern Kinder von der Teilnahme an diesem Verfahren befreit sind, ist dies mit Befreiungsnachweisen glaubhaft zu machen.

Wenn das Kind eine Tagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht, muss eine Kopie des Betreuungsvertrages vorgelegt werden. Hat es an einem sprachtherapeutischen Verfahren teilgenommen, ist ein Nachweis des Logopäden nötig.

 

Satzung ist Grundlage

Die Zuständigkeit der Schule ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26. November 2015. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de - Link zu: Verwaltung & Politik - Link zu: Satzungen - einsehbar.

 

Anmeldung an zwei Tagen

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt gemäß der Schulbezirkssatzung bei der Schulleitung der jeweiligen Schule am 18. Februar 2019 in der Zeit von 8 bis 14 Uhr und am 19. Februar von 8 bis 17 Uhr. Die Anmeldung hat an der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Antragsformulare sind an den Grundschulen sowie in der Stadtverwaltung Pritzwalk (Gartenstraße 12, Haus 2, Zimmer 104) erhältlich.

aka