Anträge auf Sonntagsöffnung

09. 11. 2018

Pritzwalk. Verkaufsstellen dürfen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse wie Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen und aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag im Kalenderjahr in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr öffnen. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht freigegeben werden. Alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Pritzwalk werden daher gebeten, bis zum 30. November 2018, Anträge auf Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer bzw. regionaler Ereignisse für das Jahr 2019 bei der Stadtverwaltung Pritzwalk, FG Bürgerbüro, zu stellen. Die Anträge können per Fax (03395/76081187), per E-Mail (k.garlin@pritzwalk.de) oder per Post (Stadt Pritzwalk, FG Bürgerbüro, Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk) eingereicht werden. Die entsprechenden Sonntage werden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.