Blumengestecke gehören nicht auf Rasengrabstätten

10. 10. 2018

Pritzwalk. Hinterbliebene, die für ihre Angehörigen auf dem Friedhof in Pritzwalk eine Rasengrabstätte gewählt haben, stellen auf den Gräbern immer wieder Blumensträuße oder Grabgestecke ab. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Pritzwalk weist deshalb darauf hin, dass dies auf solchen Grabstellen nicht zulässig ist. Dies haben die Hinterbliebenen bei ihrer Entscheidung für die Rasengrabstätte auch mitgeteilt bekommen und unterschrieben. Bei allem Verständnis für die Beweggründe der Nutzungsberechtigten bittet die Friedhofsverwaltung darum, dass die Bedingungen für die Grabgestaltung eingehalten werden.

Blumengestecke oder Vasen behindern die Arbeit an den Grabanlagen, heißt es aus der Friedhofsverwaltung. Das Absammeln der Sträuße, Blumenschalen Grabgestecke oder anderer Trauergegenstände nimmt Zeit in Anspruch, die den Mitarbeitern für die Pflege der Grabanlagen verloren geht. Gern können die Hinterbliebenen Blumen an den dafür vorgesehenen Zentralgrabsteinen an der Rasengrabstätte ablegen.