Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung der Stadt Pritzwalk über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit beim Amtsgericht Perleberg und Landgericht Neuruppin für die Wahlperiode 2019 bis 2023 in der Zeit vom 28. Mai bis 4. Juni 2018 in der Stadtverwaltung Pritzwalk, Rathaus, Bürgerservice, Marktstraße 39 in 16928 Pritzwalk für die Dauer von einer Woche zu den Zeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am
Samstag: 9:00 Uhr bis 11.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sie haben die Möglichkeit, gemäß § 37 des Gerichtsverfassungs-gesetzes (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch zu erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des GVG nicht aufgenommen werden dürften oder nach § 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Dr. R. Thiel
Bürgermeister