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Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

23. 05. 2018

Bekanntmachung der Stadt Pritzwalk über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit beim Amtsgericht Perleberg und Landgericht Neuruppin für die Wahlperiode 2019 bis 2023 in der Zeit vom 28. Mai bis 4. Juni 2018 in der Stadtverwaltung Pritzwalk, Rathaus, Bürgerservice, Marktstraße 39 in 16928 Pritzwalk für die Dauer von einer Woche zu den Zeiten

 

Montag, Mittwoch und Donnerstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Dienstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Freitag:  8:00 Uhr bis 11:00 Uhr  und am

 

Samstag: 9:00 Uhr bis 11.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

Sie haben die Möglichkeit, gemäß § 37 des Gerichtsverfassungs-gesetzes (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch zu erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des GVG nicht aufgenommen werden dürften oder nach § 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

 

gez. Dr. R. Thiel

        Bürgermeister