Informationen zum Verbrennen im Freien

Pritzwalk, den 24. 10. 2017

 

 

Information der Stadtverwaltung - Verbrennen im Freien -

 

In der vergangenen Woche gab es im Fachgebiet Allgemeine Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice einige Nachfragen zum Verbrennen von Gartenabfällen. Aus diesem Grund möchte das Fachgebiet darauf hinweisen, dass nach § 4 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) ein generelles Verbot für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushalten und Gärten besteht.

Ausnahmen vom Verbrennungsverbot wie z.B. für Traditions- und Brauchtumsfeuer oder Feuer im Rahmen eines Festes sind bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Kleine Lagerfeuer aus trockenem und naturbelassenen Holz können bis 1 m ³Größe ohne eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden.

In jedem Fall gilt, dass die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit durch das Feuer jedoch nicht gefährdet oder belästigt werden darf.

 

Weitere Informationen zum Verbrennen im Freien sind in einem Informationsflyer zusammengefasst !!!

 

    ( bitte öffnen per Download !!! )