Bekanntmachung der Stadtverwaltung Pritzwalk

Pritzwalk, den 07. 12. 2016

Anträge auf Sonntagsöffnung 2017

Verkaufsstellen dürfen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse wie Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr öffnen. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht freigegeben werden. Alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Pritzwalk werden daher gebeten, bis zum 16. Januar 2017, Anträge auf Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2017 bei der Stadtverwaltung Pritzwalk, Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten, zu stellen. Die Anträge können per Fax (03395/760887), per E-Mail (k.garlin@pritzwalk.de) oder per Post (Stadt Pritzwalk, FG Gewerbeangelegenheiten, Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk) eingereicht werden. Die entsprechenden Sonntage werden von der Stadtverordnetenversammlung Pritzwalk beschlossen.