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Anträge auf Sonntagsöffnung

Pritzwalk, den 23. 11. 2015

 

Verkaufsstellen dürfen nach Brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse wie Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet haben. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht freigegeben werden.

Alle Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Pritzwalk werden daher gebeten, bis zum 18. Dezember 2015 Anträge auf Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2016 bei der Stadtverwaltung Pritzwalk, Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten, zu stellen.

Die Anträge können per Fax (03395/760887), per E-Mail (k.garlin@pritzwalk.de) oder per Post (Stadt Pritzwalk, FG Gewerbeangelegenheiten, Gartenstr. 12, 16928 Pritzwalk) eingereicht werden. Die Regelung über die Öffnung der zugelassenen Sonntage erfolgt durch eine ordnungsbehördliche Verordnung.

 

Stadtverwaltung Pritzwalk

Gewerbeangelegenheiten