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Wohin mit dem Gartenabfall?

Pritzwalk, den 19. 03. 2015

Die Regelungen für das Verbrennen von Gartenabfällen, das Entzünden von Feuern, sei es im Garten, Grundstücken oder auf freier Flur, ist seit gut 20 Jahren im Land Brandenburg eindeutig gesetzlich geregelt. Oberstes Gebot bei diesen Regelungen ist es, Umweltschäden zu vermeiden, Mit- menschen durch Abbrennarbeiten zu belästigen und Brandentstehungen und -ausbreitungen zu verhindern. Prinzipiell ist zu sagen, dass Gartenfeuer, auch das Verbrennen von Baumschnitt verboten sind. Gartenabfälle, auch Holzschnitt von Obstbäumen, Grünschnitt und andere im Garten anfallenden brennbaren Materialien sind über den eigenen Komposthaufen oder in den genehmigten Sammelstellen zu entsorgen. Zulässig sind, schon immer gewesen, Holz-Lagerfeuer in der Größe von maximal einem Kubikmeter die nicht belästigend wirken  und der Geselligkeit dienen. Also Grillstellen, Kochfeuer und das Verbrennen von trockenem Holz in Feuerschalen und –körben, aber keineswegs Feuer zur Entsorgung von Abfällen. Hier muss natürlich auch eine Gefährdung, vom Feuer ausgehend ausgeschlossen sein. Das Beachten von Sicherheitsabständen zu Waldrändern, zu brennbaren Gebäudeteilen und anderen leicht entzündlichen Stoffen ist oberstes Gebot. So genannte Brauchtumsfeuer (Oster-, Martins-, oder Jahresbeginnfeuer) sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden anmeldepflichtig und unterliegen den gleichen Sicherheitsregeln, es muss trockenes, geeignetes Brennholz verwendet werden und es dürfen auf gar keinen Fall Abfälle verbrannt werden und eine Rauchentwicklung, die zur Belästigung von Umwelt und Mitmenschen führt, muss ausgeschlossen sein.

Die Entsorgung von Bio- und Grünabfällen,  Obstbaumschnitten und ähnlichen Stoffen kann im Landkreis Prignitz an fünf zugelassenen Annahmestellen erfolgen.

Der Landkreis Prignitz benennt in seinem Infoflyer die Kleinannahmestelle in Wittenberge in der Wahrenberger Chaussee 1, den Betriebshof der Stadt Perleberg (Kompostplatz) in der Wittenberger Chaussee 1, den Recyclinghof Pritzwalk in der Hermann-Graebke-Straße 2, die B+S Recycling GmbH Perleberg im Eichhölzer Weg und die Perleberger Recycling GmbH in der Rambower Chaussee 2.

Wem der Weg zu diesen Annahmestellen zu lang ist, der kann immer noch etwas für seine eigene Kompostanlage und damit für die Verbesserung der Bodensubstanz im eigenen Garten tun, in dem er Grün- und Gartenschnitt schreddert und der eigenen Kompostanlage zuführt.

 

Bild zur Meldung: Wohin mit dem Gartenabfall?