Anordnung zur Aufstallung von Geflügel
Pritzwalk, den 02. 12. 2014
Anordnung zur Aufstallung von Geflügel
Der Landkreis Prignitz hat am 26.11.2014 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
Nach der Verfügung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten.
Text Allgemeinverfügung
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