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Anordnung zur Aufstallung von Geflügel

Pritzwalk, den 02. 12. 2014

Anordnung zur Aufstallung von Geflügel

 

Der Landkreis Prignitz hat am 26.11.2014 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.

 

Nach der Verfügung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten.

 

 

Text Allgemeinverfügung