Schiedsstelle der Stadt Pritzwalk
Das Motto der Arbeit der Schiedsstelle ist
„ Schlichten " statt Richten.
Ohne gleich ein Gericht bemühen zu müssen, können Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten durch eine Schlichtung beigelegt werden.
Das ist eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein oft langwieriges Gerichtsverfahren.
Kann mit Hilfe der Schiedsperson eine gütliche Einigung, d.h. ein Vergleich erreicht werden, so ist der Streit formell erledigt.
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten in der Stadt Pritzwalk und ihrer angehörigen Orts- und Gemeindeteile wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordneten-versammlung auf fünf Jahre gewählt.
Was ist bei der Antragstellung für ein Schlichtungsverfahren zu beachten ?
- - Zuständig ist immer die Gemeinde, wo der Antragsgegner wohnt
- - Der Antragssteller schildert in seinem Antrag kurz den streitigen
Sachverhalt und formuliert sein Schlichtungsbegehren
- - Die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist kostenpflichtig.
Die Aufgaben der Schlichtungsstelle der Stadt Pritzwalk werden von
Herrn Karsten Meinicke - als Vorsitzender und
Herrn Steffen Rösinger - als Stellvertreter
ehrenamtlich wahrgenommen.
Sprechstunde ist der zweite Dienstag im Monat in der
Stadtverwaltung - Bahnhofstraße 1 in Pritzwalk
in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Adresse:
Stadtverwaltung
Schiedsstelle
Bahnhofstraße 1
16928 Pritzwalk
E-Mail:










