Schiedsstelle der Stadt Pritzwalk

Das Motto der Arbeit der Schiedsstelle ist

 

„ Schlichten " statt Richten.

 

Ohne gleich ein Gericht bemühen zu müssen, können Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten durch eine Schlichtung beigelegt werden.

Das ist eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein oft langwieriges Gerichtsverfahren.

 

Kann mit Hilfe der Schiedsperson eine gütliche Einigung, d.h. ein Vergleich erreicht werden, so ist der Streit formell erledigt.

 

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten in der Stadt Pritzwalk und ihrer angehörigen Orts- und Gemeindeteile wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordneten-versammlung auf fünf Jahre gewählt.

 

Was ist bei der Antragstellung für ein Schlichtungsverfahren zu beachten ?

 

 

  • - Zuständig ist immer die Gemeinde, wo der Antragsgegner wohnt
  • - Der Antragssteller schildert in seinem Antrag kurz den streitigen

         Sachverhalt und formuliert sein Schlichtungsbegehren

  • - Die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist kostenpflichtig.

Die Aufgaben der Schlichtungsstelle der Stadt Pritzwalk werden von

 

Herrn Karsten Meinicke - als Vorsitzender und

Herrn Steffen Rösinger - als Stellvertreter 

 

ehrenamtlich wahrgenommen.  

 

Sprechstunde ist der zweite Dienstag im Monat in der

Stadtverwaltung - Bahnhofstraße 1 in Pritzwalk

in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr.

 

Adresse:

Stadtverwaltung

Schiedsstelle

Bahnhofstraße 1

16928 Pritzwalk

 

E-Mail: