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Wanderlager

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

Kurz und Knapp

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Unter einem Wanderlager ist die Ausübung des Reisegewerbes mit vorhergehender öffentlicher Ankündigung zu verstehen.

 

Erforderliche Unterlagen
 

Die Anzeige (in zweifacher Ausfertigung) muss enthalten:

  • den Ort und die Zeit der Veranstaltung
  • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertreiben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
  • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
  • eine Kopie der Reisegewerbekarte

 

Gebühren
  • 13,00 Euro
  • 58,00 Euro bis 434,00 Euro Untersagung Veranstaltung Wanderlager

 

Rechtsgrundlagen