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Versteigerergewerbe

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

 

Kurz und Knapp

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Einzelhändler und Hersteller von Waren sind von der Erlaubnispflicht ebenfalls erfasst, wenn die in ihrem Geschäftsbetrieb geführten Waren im Wege einer Versteigerung an den Letztverbraucher abgegeben werden sollen. Wer nur gelegentlich einmal eine Versteigerung durchführt oder wer im Rahmen einer gemeinnützigen oder sozialen Zwecken dienenden Versteigerung als Versteigerer tätig wird, benötigt keine Erlaubnis.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

 

Formular
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

 

Gebühren
  • 227,00 Euro bis 1700,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen

 

Weiterführende Links